Preise

Schatztruhe im Sand mit Müzen und Muscheln

Was kostet das?

Die Frage nach den Preisen für meine Dienstleistungen ist verständlicherweise für Sie eine sehr wichtige. Für mich übrigens auch, denn natürlich möchte ich von meiner Arbeit leben können. Da die Preisgestaltung ganz wesentlich von Ihrem Text abhängt, kann ich Ihnen diese Frage nicht pauschal beantworten, sondern Ihnen vorab nur einige Informationen dazu geben, welche Faktoren in meine Kalkulation einfließen.

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder telefonisch, damit wir erste Details klären und Ihre Wünsche genauer besprechen können. Eine Textprobe bildet die Grundlage für eine Angebotserstellung. Dieses Probelesen ist für mich unabdingbar, um den Arbeitsaufwand an Ihrem Manuskript einschätzen zu können.
Textumfang, -qualität, die von Ihnen angefragten Dienstleistungen – und nicht zuletzt der zur Verfügung stehende Zeitrahmen – bestimmen den Preis.

Ein paar Worte …

… zum Textumfang:

Für die Berechnung des Textumfanges werden Normseiten à 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zugrunde gelegt. Die Anzahl der Normseiten ergibt sich aus der Gesamtzahl aller Zeichen (inkl. Leerzeichen) dividiert durch 1500.

… zur Textqualität:

Je mehr Fehler im Ausgangstext vorhanden sind, desto größer wird der Korrekturaufwand. Dies gilt sowohl für die reine Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung als auch für das Lektorat mit Fokus auf inhaltlicher Logik, Spannungskurve, Ausarbeitung der Figuren u. v. a. m.

Jeder Fehler will gefunden und beseitigt werden. Dazu gehören oftmals auch Recherchen bei Zweifelsfällen, von denen die deutsche Sprache eine Fülle zu bieten hat. Das Ergebnis – ein möglichst fehlerarmer Text – ist direkt abhängig von der Fehlerdichte des Originaltextes. Je mehr Fehler der Korrektur bedürfen, desto eher kommt es vor, dass auch eine erfahrene Lektorin/Korrektorin etwas übersieht. Niemand kann Ihnen eine absolute Fehlerfreiheit garantieren. Das wäre unseriös und unprofessionell.

Ihre Textprobe ermöglicht es mir, grob einzuschätzen, welchen Aufwand Ihr Text im Lektorat bzw. Korrektorat benötigen wird. In einem Briefing berate ich Sie individuell zu Ihrem Text und wir spezifizieren die gewünschten Arbeitsschritte. Daraus erstelle ich ein maßgeschneidertes Angebot für Sie.

Wie ist der Ablauf?

  1. Bitte nehmen Sie Kontakt auf (per E-Mail oder telefonisch), damit wir erste Details klären und Ihre Wünsche genauer besprechen können.
  2. Für eine detaillierte Angebotserstellung benötige ich zwingend eine Textprobe von Ihnen. Diese wird die Grundlage für mein Angebot sein.
  3. Anschließend klären wir in einem Briefing, an welchen Dienstleistungen Sie interessiert sind. Gerne berate ich Sie hierzu individuell.
  4. Sie erhalten dann von mir zeitnah ein detailliertes Angebot per E-Mail mit den gewünschten Dienstleistungen und den entsprechenden Kosten.
  5. Sobald Sie mir dieses Angebot bestätigt haben (i. d. R. ebenfalls per E-Mail), werde ich mich zum vereinbarten Termin an die Arbeit machen.
  6. Bei Neukunden wird die Hälfte des Endbetrages im Voraus fällig. Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, lege ich los.

Zur Textprobe (siehe Punkt 2):

Bitte lassen Sie mir bereits hier das gesamte Manuskript zukommen (sofern vorhanden). Nur so kann ich die aktuelle Qualität und Quantität beurteilen und Sie angemessen beraten. Erfahrungsgemäß schwankt die Qualität insbesondere bei längeren Texten, weil z. B. der Anfang besonders häufig überarbeitet wurde und somit im Vergleich zum restlichen Text schon einige Schritte weiter auf dem Weg zur Druckreife ist.

Die von Ihnen eingebrachte Qualität ist aber in zwei Punkten entscheidend für Ihr fertiges Manuskript:

  • Die erreichbare Fehlerfreiheit liegt bei einem stark fehlerbehafteten Text deutlich niedriger als bei einem vorab überarbeiteten und
  • mein Arbeitsaufwand und damit die Kosten für Lektorat oder Korrektorat steigen signifikant an.

Sie können also Geld sparen, wenn Sie Ihr Manuskript vorab z. B. schon mit der AutoKorrektur von Word oder mittels anderer Tools bearbeitet haben.

Probelektorat: Gerne fertige ich Ihnen ein Probelektorat und -korrektorat von maximal zwei Normseiten an, damit Sie sich ein Bild von meiner Arbeit machen können. Diese Arbeit stelle ich Ihnen mit 10,00 € in Rechnung. Sollte es zum Vertragsabschluss zwischen uns kommen, wird das Probelektorat auf den Endpreis angerechnet.

100% fehlerfrei?

Was können Sie erwarten?

Möglicherweise erwarten Sie ein hundertprozentig fehlerfreies Endergebnis? Leider muss ich diese Erwartungshaltung etwas dämpfen, denn der Fehlerteufel steckt bekanntlich im Detail. Selbstverständlich gebe ich mein Bestes für Ihren Text, arbeite aufmerksam und konzentriert. Aber: Auch ich bin nur ein Mensch.

Um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, möchte ich an dieser Stelle einige Punkte genauer betrachten:

  1. Überall im Netz finden sich unseriöse Versprechungen zur erreichbaren Fehlerfreiheit. Hierdurch werden unrealistische Erwartungen diesbezüglich geweckt und genährt. Bitte fallen Sie nicht darauf herein.
  2. Fehler machen (und übersehen) ist menschlich. Auch Korrektursoftware ist da nicht besser. Im Gegenteil, die Fehlererkennungsquote liegt deutlich unter der eines Textprofis.
  3. Je größer die Fehlerdichte in Ihrem ursprünglichen Text ist, desto leichter werde ich Fehler übersehen.
  4. Je länger ein Text ist, desto mehr Fehler können sich darin verstecken und desto ermüdender ist die Fehlersuche (⇒ höherer zeitlicher Aufwand).
  5. Es sind zwingend mehrere Durchgänge erforderlich, denn der Fokus beim Lektorat liegt auf völlig anderen Textmerkmalen als beim Korrektorat. Daraus folgt, wenn Sie sich „nur“ für ein Lektorat entscheiden, liegt mein Hauptaugenmerk auch „nur“ auf der inhaltlichen Ebene Ihres Textes  und nicht auf der Fehlersuche.
  6. Und daraus folgt weiterhin: Korrektorat und Lektorat sollten immer getrennt voneinander durchgeführt werden. Im besten Falle von einer anderen Person oder aber zumindest mit einem angemessenen zeitlichen Abstand.
  7. Auch bei der Übernahme meiner Korrekturen durch Sie können (neue) Fehler entstehen. Ein abschließender Durchgang, das sogenannte Schlusskorrektorat, kann hier weitere Fehler reduzieren.

Die branchenüblichen Angaben für die erreichbare Fehlerfreiheit variieren von etwa 80 bis 95 % pro Durchgang. Das bedeutet, jeder weitere Korrekturdurchgang bringt uns dichter an die gewünschten 100 %, erreicht sie aber in der Regel nicht (Ausnahme: ggf. sehr kurze Texte). Jeder weitere Durchgang erfordert aber auch mehr Zeit und Aufwand und schlägt sich in den Kosten nieder.

Die möglichen Fehler erstrecken sich dabei auf die verschiedensten Bereiche, von bloßen Rechtschreib- und Grammatikfehlern über Typographiefehler bis hin zu sachlichen Fehlern (Aufzählung nicht abschließend).

Daraus folgt, dass sowohl der Kunde als auch der Lektor/Korrektor damit leben müssen, dass das Maß der Fehlerfreiheit nicht absolut festzulegen ist. Für mich als Perfektionistin ist das besonders schwer zu akzeptieren, denn natürlich verlangt mein Ehrgeiz, Ihnen ein möglichst gutes Arbeitsergebnis zu präsentieren.

Preisübersicht

Dienstleistung Preis
Korrektorat (2 Durchgänge) ab 3,50 € pro angefangene Normseite
Lektorat (2 Durchgänge) ab 5,50 € pro angefangene Normseite
Lektorat + Korrektorat (3 Durchgänge) ab 7,50 € pro angefangene Normseite
Transkription individuelles Angebot
Buchsatz für Selfpublisher individuelles Angebot
Studententarife auf Anfrage (ich habe auch mal studiert 😉)
Mindestauftragswert 30,00 €
Probelektorat (2 Normseiten) 10,00 € (Anrechnung auf den Endpreis bei Vertragsabschluss)

Für die Berechnung des Textumfanges werden Normseiten à 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zugrunde gelegt. Die Anzahl der Normseiten ergibt sich aus der Gesamtzahl aller Zeichen (inkl. Leerzeichen) dividiert durch 1500.

Stammkunden erhalten meine Rechnung (PDF per E-Mail o. auf Wunsch postalisch) nach Abschluss des Projektes. Diese ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Bei Neukunden wird eine Hälfte des Endbetrages im Voraus fällig, der Rest nach Abschluss des Projektes.

Die Umsatzsteuer wird gem. § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht gesondert ausgewiesen.